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Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Hier kann über alles Mögliche gesprochen werden, wie z.B. über Organisatorisches, Treffen, Reisen und alles was mit dem Syncro zu tun hat.
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KleinerSyncro


Dabei seit: Apr 06, 2005 Beiträge: 514 Wohnort: Dresden bzw. nahe Stuttgart Richtung Süd/West
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Titel: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: Sa, 31.07.2010 - 19:10 |
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Servus,
ich hab da ein kleines/großes Problem mit einem Bus der gerade bei mir "auf´m Hof" steht.
Das Fahrzeug hab ich gekauft am 20.7.2010 und steht seit dem, ohne das was dran gemacht wurde bei einem guten Freund vor der Haustüre (Privates Grundstück).
Der Verkäufer hat das Auto selbst erst im Mai gekauft, wollte es für sich nutzen, dazu ist es aber nicht gekommen. Er ist nicht als Halter eingetragen. Verkauf ging von "Privat an Privat"
ABER: Der Verkäufer ist selbstständig im Autogeschäft (handelt mit Oldtimern). Der gekaufte Bus wurde soweit ich das beurteilen kann professionell aufgearbeitet. Das kommt mir gerade alles ein bisschen komisch vor...
Kaufpreis war recht hoch, denke aber noch in Ordnung. Auf der Fahrt von HH nach DD hatte ich ein paar Ruckel-Probleme mit dem Motor (WBX-DJ) worauf ich mich mit dem Verkäufer auf einen Nachlass von 200€ geeinigt habe, den er mir auch anstandslos überwiesen hat. -> Friede Freude Eierkuchen, alles wird gut... bis heute.
Heut hab ich mich ein bisschen dem Fahrwerk gewidmet. Eingetragen und verbaut lt. Kaufvertrag und Scheineintrag ist ein Fahrwerk Firma Öttinger. Lt. TÜV vom 30.8.2008 Feder hinten links gebrochen (Feder wurde getauscht).
Jetzt kommt das 1. Problem! Die jetzt verbaute Feder ist keine Öttinger Feder, sonder eine VW Feder (1x Strich grün). Rechts ist weiterhin Öttinger drin (3x Strich rot, 3x Stirch grau). TÜV neu wurde gemacht im 15.04.2010, Fahrwerk wurde nicht beanstandet...
So, für mich bedeutet das, der Verkäufer hat mir ein Öttinger Fahrwerk verkauft, aber nicht geliefert. (Nicht zugesicherte Eigenschaft)
2. Problem: An den Bus sind Ronal Alufelgen verbaut und eingetragen (KBA 40500), jedoch ohne längere Radbolzen an der Hinterachse. Ergo, links hab ich ca. 6 Umdrehungen, recht nur ca. 3,5 ( ) Umdrehungen und andere Radmuttern als links.
Das ist so lt. Gutachten nicht zulässig, die Bolzen müssen getauscht werden. Wer muss dafür die Kosten übernehmen? In meinen Augen doch der Verkäufer, da es sich hierbei um einen verdeckten Mangel handelt und das Auto so nicht Verkehrs zulässig ist, ich das aber als solches mit gültigem TÜV gekauft habe.
Naja, jetzt die Frage, wie weiter vor gehen? Welche Rechten und Pflichten habe ich?
Ich persönlich bin gerade zwei gespalten. Der Bus ist genau das was gesucht wurde (bis auf das es "nur" ein 2WD ist ), allerdings sind solche "Kleinigkeiten" von einem Profiverkäufer (auch wenn das Auto von Privat an Privat ging) in meinen Augen nicht vertretbar!
1. Option, ich versuche mich mit dem Verkäufer zu einigen den Kauf zu wandeln, er muss dabei das Fahrzeug auf sein Kosten wieder abholen und mir den Kaufbetrag + eventuell Aufwandsentschädigung (Kurzzeitkennzeichen+Versicherung+Sprit Strecke HH-DD) zurück zahlen
2. Option, besorgen der original Öttinger Feder + längeren Radbolzen um das Fahrzeug wieder in einen Verkehrssicheren Zustand zu bringen
3. Option, Preisreduktion um soviel, das ein adäquates Erstatzfahrwerk inkl. Eintragung eingebaut werden kann + Verlängerte Radbolzen, um das Fahrzeug wieder in einen Verkehrssichern Zustand zu bringen.
Wie würdet ihr vor gehen? Will nicht im bösen mit den Verkäufer auseinander gehen, will aber auch nicht, dass ich auf den Kosten dafür sitzen bleib ! In meine Augen ist das die Nichteinhaltung eine Zugesicherten Eigenschaft!
Brauch mal rat
Gruß Arne
*leicht gefrustet
_________________ Was nicht is kann ja noch werden !?! |
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WackyDoka


Dabei seit: Apr 21, 2010 Beiträge: 62 Wohnort: am Südrand der Heide
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: Sa, 31.07.2010 - 20:21 |
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Hallo Arne,
da es ja wohl ein "Wunsch-Bus" ist würde ich mich auf das Fahrwerk konzentrieren, mit den Radbolzen hast Du sicher recht, aber das wären für mich kleine Fische, die Bolzen kannst Du selbst besorgen und austauschen.
Beim Fahrwerk sehe ich das anders, das ist richtig gefährlich, egal ob es der "TÜV" gemerkt hat oder nicht.
Meine persönliche Meinung ist, Du solltest mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen mit ihm sprechen, damit er den Austausch der Feder gegen die Oettinger Feder (so es sie noch gibt? - das weiß ich leider nicht) in einer Werkstatt und natürlich die Beschaffung der Feder bezahlt (bzw. das adäquate Ersatzfahrwerk).
Den Austausch würde ich bei Dir in der Nähe machen lassen, da Du den Bus ja wohl behalten willst.
Durch die Werkstatt kannst Du dann auch sicher sein, dass der Bus korrekt fährt und hast im Falle eines Problems auf die Arbeit und das Teil/die Teile die Gewährleistung Deiner Werkstatt.
Gruß
Thilo
_________________ SUCHE: Doka Bracken kpl., Bügelspiegelsatz
________________
T3 Doka syncro 14", MV, 2 Sperren, 205/80R16 m. Alusingen Aufbau, BJ 1990 |
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KleinerSyncro


Dabei seit: Apr 06, 2005 Beiträge: 514 Wohnort: Dresden bzw. nahe Stuttgart Richtung Süd/West
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: Sa, 31.07.2010 - 20:00 |
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Hi Thilo,
danke für deine Antwort. So sehe ich das auch. Dito aber auch für das Radbolzen tauschen. Denn das ist immerhin auch ein Betrag von ca. 120-150€ in einer Werkstatt.
Meines Wissens nach gibt es von Öttinger nichts mehr. Ich bin die Tage stutzig geworden als ich den alten TÜV Bericht durchgelesen hatte, daher hab ich das heute gleich kontrolliert... leider mit dem oben genannten Ergebnis.
Gruß Arne
PS. weis jemand wie sich das verhält, wenn ein beruflicher Profi Sachen von Privat an Privat verkauft, mit denen er auch beruflich handelt?
_________________ Was nicht is kann ja noch werden !?! |
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Beda


Dabei seit: Sep 13, 2009 Beiträge: 182 Wohnort: Budenheim
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: Sa, 31.07.2010 - 20:35 |
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| KleinerSyncro wrote: |
PS. weis jemand wie sich das verhält, wenn ein beruflicher Profi Sachen von Privat an Privat verkauft, mit denen er auch beruflich handelt? |
Hallo Arne,
...dann muß dieser vor Gericht schon sehr sehr gute Argumente haben.
Z.B. belegbare Privatzulassung über einen längeren Zeitraum.
Dieser Fall liegt hier nicht vor, sondern eher ein normales Geschäft:
Händler kauft Fahrzeug von Privatmann und verkauft es wieder an einen Privatmann.
Also gilt EU-Recht mit 2 Jahren Gewährleistung.
_________________ mit syncronautischen Grüßen
Beda |
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trauntaler


Dabei seit: Nov 22, 2008 Beiträge: 486 Wohnort: Siegsdorf
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: So, 01.08.2010 - 07:10 |
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Hallo Arne,
ich würde erst mal den Verkäufer anrufen und freundlich schildern was das Problem ist. Vielleicht fährst du mit dem Bus in eine Werkstatt um was offizielles schriftliches zu erhalten (Mängelbericht etc.), das dann per Fax schicken. Dann siehst du ja wie der Verkäufer reagiert bzw. wozu er bereit ist. Aber sobald das Wort "Anwalt" ausgesprochen wird verhärten sich die Fronten, soweit würde ich es nicht kommen lassen wenn es nicht nötig ist.
Grüße
Stefan
_________________ ex. BW 14\" syncro |
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Hargesheimer


Dabei seit: Nov 20, 2008 Beiträge: 485 Wohnort: Württemberg
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: So, 01.08.2010 - 08:02 |
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| KleinerSyncro wrote: |
Servus,
ich hab da ein kleines/großes Problem mit einem Bus der gerade bei mir "auf´m Hof" steht.
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Hallo Arne.
Einen Wunschbus zurückzugeben ist eigentlich nicht sinnvoll.
Abgesehen vom Problem die Oettingerfeder aufzutreiben sind die Mängel eher banal.
Das beste wäre, der Verkäufer würde eine Feder und Radbolzen nachliefern. Dann stellte sich auch das Problem der Nachlaßhöhe nicht.
Ruf ihn an und sprich mit ihm.
Grüßle
Ralf
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KleinerSyncro


Dabei seit: Apr 06, 2005 Beiträge: 514 Wohnort: Dresden bzw. nahe Stuttgart Richtung Süd/West
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: So, 01.08.2010 - 11:55 |
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Danke für die Tips.
Werde ihn auf jeden Fall anrufen. Aber ich glaube, dass wird ihm nicht schmecken... Irgendwie hab ich da ein bisschen bammel davor 
Vor allem hab ich auch Angst, eventuell noch mehr mehr ungelegte Eier zu entdecken. Das macht mir gerade ein bisschen Sorgen. Und wegen jeder Kleinigkeit will ich ja auch nicht anrufen.
Jetzt mal schauen wie das ganze weiter.
@Beda, meinst du, auch wenn er das Fahrzeug "von Privat" verkauft hat, ist er dennoch in seiner Pflicht als Händler? Ich mein, ganz böse gesehen könnte man ihm Steuerhinterziehung vorwerfen (Will aber jetzt hier keine große Lawine los treten und vor allem keinen Ruf schädigen!). Billig eingekauft, aufgearbeitet und teuere weiter verkauft ?
Gruß Arne
_________________ Was nicht is kann ja noch werden !?!
Zuletzt bearbeitet von KleinerSyncro am So, 01.08.2010 - 15:42, insgesamt einmal bearbeitet |
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255MCA


Dabei seit: Dec 22, 2004 Beiträge: 1102 Wohnort: NRW
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Titel: Re: Rechtliche Frage Gebrauchtwagen kauf - brauche Rat Verfasst am: So, 01.08.2010 - 15:07 |
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Hallo Arne,
Beda hat wohl gemeint, daß öfter Händler gerne Verkäufe von Gebrauchtsachen als "Privatverkauf" oder "Verkauf im Auftrag Dritter"/"für einen Anderen" tarnen, um sich vor sog. "Gewährleistungsansprüchen" (eigentlich korrekt: "gesetzliche Mängelansprüche") zu schützen. Sie spekulieren dann darauf, daß der Verbraucher/Käufer nicht so richtig Bescheid weiß. Es handelt sich dann auch meistens zusätzlich um eine Verschleierung der Unternehmereigenschaft.
In den meisten solcher Fälle wird versucht, den Käufer rechtswidrig in seinen gesetzlich garantierten Rechten einzuschränken. "Steuerverkürzung" (Welche denn überhaupt? Umsatzsteuer? Einkommensteuer? Kannst Du das überhaupt beurteilen?) hat damit erstmal gar nichts zu tun und wäre ja auch nicht Dein Bier. Viel wichtiger sind Deine Rechte als Käufer: bei Mängeln sind das Nacherfüllung (grundsätzlich Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Deiner Wahl; hier aber nur Nachbesserung, da Fahrzeug als Einzelstück), Rücktritt vom Vertrag oder Kaufpreisminderung und/oder Schadenersatz. Die regelmäßige Verjährung von gesetzlichen Mängelansprüchen tritt nach zwei Jahren ein, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen, dann tritt Verjährung erst nach 10 Jahren ein.
Diese Rechte bestehen aber grundsätzlich bei Kaufverträgen (siehe §433 ff. BGB) und nicht ausschließlich nur bei Verbraucherkaufverträgen. Interessant ist seine Unternehmereigenschaft allerdings dann, wenn im individuellen Kaufvertrag eine evtl. unzulässige Begrenzung oder sogar ein kompletter Ausschluß der gesetzlichen Mängelansprüche vereinbart wurde. Verkauft ein Unternehmer eine gebrauchte Sache an einen Verbraucher, kann er (nach meinem Kenntnisstand) die Mängelhaftung nicht ausschließen, sondern nur in bestimmten Fällen (und wohl auch nicht einfach per AGB) die Verjährung auf ein Jahr begrenzen (§475 II BGB). Schadenersatzansprüche lassen sich auch nicht gänzlich ausschließen, sondern höchstens durch eine Haftungsbegrenzung limitieren.
Ich würde vermutlich so vorgehen:
1. Es ist als zunächst zu klären, ob er evtl. doch als Unternehmer verkauft hat. Dann müsste er für die Mängel gerade stehen. Dagegen sprechen könnte jedoch, wenn er im Fahrzeugbrief als Eigentümer über einen längeren Zeitraum eingetragen ist und das Fahrzeug nicht zu seinem Betriebsvermögen (auch nicht Umlaufvermögen) gehörte. Ist dies nicht der Fall, liegt die Vermutung nahe, daß es sich um Veräußerung von Betriebsvermögen handelt und er somit als Unternehmer gehandelt hat.
2. Hat er doch tatsächlich als "Privatier" aus seinem Privatfundus verkauft, müsste zumindest die Mängelhaftung im individuellen Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen sein. Ist sie das? (Das kann vermutlich nur ein Jurist korrekt beantworten, denn dabei gibt es diverse Feinheiten zu beachten).
3. Liegt überhaupt ein Sachmangel im Sinne des BGB vor? Also: Sache nicht geliefert wie vereinbart. Dafür ist aber nicht nur das Verhandensein des Mangels selbst erheblich, sondern auch, ob der Käufer den Mangel bei Vertragsschluß gekannt hat oder hätte kennen müssen. Bei der Öttingerfeder könnte das evtl. kritisch sein, da Du bei der Besichtigung des Fahrzeugs dies evtl. von Außen hättest erkennen können. Andererseits hätte dies auch der (fachkundige) Verkäufer erkennen können und könnte somit verpflichtet gewesen sein, Dich darauf hinzuweisen (z.B. als vorvertragliche Pflicht). Bei den Radbolzen dürfte der Mangel verdeckt sein, da bei der Fahrzeugbesichtigung nicht erwartet werden kann, daß man das Fahrzeug zerlegt.
4. Wenn die Fragen 1.-3. für Dich geklärt sind, würde ich im Bewustsein der evtl. vorhandenen Rechte den Verkäufer kontaktieren und freundlich versuchen eine Lösung zu erarbeiten. Stellt er sich total quer, könnte man zumindest mal die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen anklingen lassen (ohne pseudo-juristische Drohgebärden). Sollte das nicht zu einer Einsicht führen, wird wohl ein Prozess zu führen sein = Anwalt beauftragen.
Du siehst, das ist gar nicht so einfach zu klären. Ich hoffe, zumindest mal die Ansatzpunkte zum weiteren Nachforschen gegeben zu haben. Und noch ein Tip: sollten es tatsächlich Mängel sein, schreib die sachlich aufgelistet in ein Fax (Zugang muss beweisbar sein) und schick sie ihm ohne weitere wertende Kommentare zu. Das könnte für später (Beachtung von Fristen) hilfreich sein.
@Beda: der Begriff "EU-Recht" ist in diesem Zusammenhang falsch, auch wenn man es an allen Ecken liest. Hier in Deutschland gilt deutsches Recht, in diesem Fall das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Allenfalls wurden/werden einmal EU-Richtlinien in deutsches Recht übertragen/eingearbeitet.
Alles Geschriebene ist natürlich nur eine Meinungsäußerung. 
Viele Grüße,
Marcus (255MCA).
_________________ 16" syncro Caravelle GL (07/91) mit MV-Motor 70kW/95PS |
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